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Sicherheitsschuh Einlagen

Sie verbringen einen großen Teil Ihres Lebens am Arbeitsplatz und somit in Ihren Arbeitsschuhen. Die Verwendung Ihrer „Alltagseinlagen“ in den Sicherheitsschuhen ist nicht zulässig und kann im Versicherungsfall den Verlust des Versicherungsschutzes bedeuten. Unsere geprüften Sicherheitsschuheinlagen laut Vorschrift der DGUV Regel 112–191 sorgen für die optimale Fußversorgung für Arbeitssicherheitsschuhen unter Berücksichtigung typischer Belastungen der beruflichen Tätigkeiten und vorhandener Beschwerden zur Unterstützung der Leistungsfähigkeit im Beruf.  

Für sie als Träger der Sicherheitsschuhe, ist wichtig zu wissen, dass der Kostenträger bei Sicherheitsschuhen nicht die Krankenkasse ist, sondern, sollten sie die Versicherungspflicht von mind. 15 Jahren erfüllt haben, die gesetzliche Rentenversicherung. Die Leistung muss beantragt werden, unten können sie die Formulare herunterladen. Sollten sie die Versicherungspflicht noch nicht erfüllt haben, ist die Agentur für Arbeit zuständig, unten können sie die Formulare herunterladen. Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber für die Versorgung mit geeignetem Fußschutz (Persönliche Schutzausrüstung), der allgemeinen ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen entsprechen muss, zuständig ist.

Deshalb übernehmen viele Arbeitgeber die Kosten für die Sicherheitsschuhausstattung. Das erspart das Genehmigungsverfahren, das gerne mal einige Monate dauern kann.

Sie sind Arbeitgeber und wollen, dass ihre Mitarbeiter mit dem optimalen Fußschutz ausgestattet sind? Kontaktieren Sie uns, gerne kommt einer unserer Meister zu ihnen in die Firma und beraten ihre Mitarbeiter zum Thema gesundes Gehen und Stehen im Beruf, gerne auch im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Leitfaden bei Berufsschuhen mit Zurichtung bzw. Einlagenversorgung:

  1. Wir prüfen Ihre vorhandenen Sicherheitsschuhe auf Eignung. Hierfür benötigen wir die Artikelnummer Ihres Sicherheitsschuhs.  Oder Sie suchen sich ein Modell aus, dass mit dem Zusatz DGUV Regel 112–191 gekennzeichnet ist.
  2. Wir besprechen mit Ihnen Ihre orthopädischen Änderungen sowie die Einlagenversorgung bei Ihrem Modell. Im Falle eines ärztlichen Rezeptes reichen Sie uns dieses mit Ihrer Bestellung bei uns ein.
  3. Füllen Sie die vorgeschriebenen Formulare aus und bringen Sie diese zu uns. Wir reichen sie bei dem zuständigen Kostenträger ein. Die Formulare können Sie sich bei uns als PDF herunterladen.
  4. Nach Kostenzusage führen wir Ihre Versorgung nach den speziellen baumustergeprüften und zugelassenen Komponenten aus.  
  5. Die Abrechnung erfolgt über den Kostenträger oder auch über den Arbeitgeber.

Versorgungsanträge

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